Betroffene haben gegenüber den datenverarbeitenden Stellen Rechte.
Ein zentrales Recht ist das Recht auf Auskunft.
Auf Verlangen ist ihnen Auskunft zu erteilen über:
- alle gespeicherte Daten (Akten, IT),
- den Zweck der Speicherung,
- Stellen (oder Stellenkategorien), an die Daten übermittelt wurden oder werden,
- die Herkunft der Daten.
Ferner gilt:
- Das Recht auf Auskunft kann nicht durch ein Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt werden,
- die Auskunft ist unentgeltlich, aber
- die Form der Auskunfterteilung bestimmt die Stelle, und
- bei Akten muss die anfragende Person Angaben machen, die das Aufinden ermöglichen.